Wichtiges zur StVO

06.04.2016
Alter ADAC Rettungshubschrauber am Airport München

Hätten Sie es gewusst? Der ADAC führte eine Wissensumfrage über die geltende StVO durch. Wer hat beispielsweise bei einem Kreisverkehr Vorfahrt, wenn dieser nicht beschildert ist? Nur 14% der Teilnehmer wussten, dass ohne Beschilderung rechts vor links gilt. Dieses kollektive Nichtwissen ist in den meisten Fällen eher ungefährlich, wohingegen die nächste Frage über Leben und Tod entscheiden kann. Wo ist auf einer Autobahn, die in jeder Richtung drei Spuren hat, im Falle eines Staus die Rettungsgasse zu bilden? Erschreckenderweise wussten nur 39% der Befragten die richtige Antwort, dass zwischen linker und mittlerer Fahrspur die Rettungsgasse zu bilden ist. Weiterhin wurde befragt, wie man das Fahrzeug bei einer Panne auf der Autobahn sichert, die Details der Winterreifenpflicht, das korrekte Reißverschlussverfahren an Engstellen, die Kindersicherung oder die Handynutzung während der Fahrt.

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