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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt jedem Bürger die Möglichkeiten, den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten durch Auskunftsanfragen und Benachrichtigung selbst zu überprüfen und durch Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten zu beeinflussen. Neben der Datenschutzkontrolle durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten sieht das Gesetz Kontrollinstanzen vor, die dem Betroffenen bei der Durchsetzung seiner Rechte helfen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Kontrolle des Datenschutzes Sache der einzelnen Bundesländer. Für die Böning-Consult GmbH ist die Aufsichtsbehörde des Landes Hessen zuständig. Weitere Informationen zum Datenschutz in Deutschland und Europa, erhalten Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und auf der Webseite der Datenschutzbeauftragten.

Haben Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten, wenden Sie sich bitte an Frau Fritschle, die Ihnen auch im Falle von Auskunftsersuchen, Anregungen oder Beschwerden gerne zur Verfügung steht.